BSteuerblatt

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von Euro 1.308,00 erhalten diejenigen allein stehenden Steuerpflichtigen, zu deren Haushalt ein Kind gehört, für das sie Kindergeld erhalten. Allein stehend sind Steuerpflichtige, die keine Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person bilden, es sei denn, sie erhalten für diese Person Kindergeld. Der Bundesfinanzhof hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem die Tochter zwar in der Wohnung des Vaters gemeldet war aber in einer eigenen Wohnung wohnte. Nach dem Gesetzeswortlaut ist Haushaltszugehörigkeit anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. Das Finanzamt wollte den Entlastungsbetrag aber nicht gewähren, weil die Vermutung der Haushaltszugehörigkeit in diesem Fall widerlegt wäre. Der Bundesfinanzhof gab allerdings dem Vater Recht. Die Meldung eines Kindes in der Wohnung eines Alleinerziehenden begründet eine unwiderlegbare Vermutung für die Haushaltszugehörigkeit.

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