KLASSISCHE STEUERBERATUNG

Gehaltsabrechnungen
Die Tätigkeiten bei den Gehaltsabrechnungen erstrecken sich von der Anmeldung bei Sozialversicherungen und Finanzämtern über die laufenden monatlichen Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter bis zu Erstattungsanträgen in Krankheitsfällen.

Buchführungen
Von der Kontierung einzelner Belege bis zur Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung übernehmen wir je nach Bedarf alle oder einzelne Aufgaben für Sie.

Jahresabschlüsse, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Unabhängig davon, ob Sie einen Jahresabschluss nach HGB oder einen Jahresabschluss nach Steuerrecht benötigen, erstellen wir diesen für Sie aus den von Ihnen oder den von uns geführten Büchern. Wir übernehmen außerdem die übermittlung von E-Bilanzen an Finanzämter und Jahresabschlüssen an den elektronischen Bundesanzeiger zur Hinterlegung oder Offenlegung. Sofern Sie nicht zur Bilanzierung nach handelsrechtlichen und/oder steuerlichen Vorschriften verpflichtet sind, erstellen wir selbstverständlich auch Einnahmen-überschuss-Rechnungen aus den von Ihnen oder von uns geführten Aufzeichnungen.

Steuerklärungen
Zu den Steuererklärungen gehören insbesondere Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen, Kapitalertragsteuer-Anmeldungen, Einkommen-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen ebenso wie Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen.