EinkommensSteuer

Freistellungsauftrag

Für jeden Steuerpflichtigen wird ein Sparerpauschbetrag von Euro 801,00, bei Eheleuten Euro 1.602,00 gewährt. Damit das Kreditinstitut die Kapitalerträge bis zu diesem Betrag von der Besteuerung freistellt, muss ein Freistellungsauftrag beim jeweiligen Kreditinstitut eingereicht werden. Werden Freistellungsaufträge gegenüber mehreren Kreditinstituten erteilt, dürfen diese in der Summe die genannten Beträge nicht übersteigen. Ab 2011 müssen neu gestellte Freistellungsaufträge die Steuer-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen enthalten. Bei bereits bestehenden Freistellungsaufträgen muss die Steuer-IdNr. bis zum 31.12.2015 ergänzt werden.

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